News-Archiv | Artikel vom 15.06.2022

Carsharing: Vor dem Teilen richtig ver­sichern

We Share, ShareNow, Cambio, stadtmobil, MILES ... – die Liste der Carsharing-Anbieter ließe sich noch deutlich erweitern. Laut Bundesverband Carsharing gab es Anfang 2021 in Deutschland über 220 Anbieter mit rund 26.000 Fahrzeugen für fast 2,9 Millionen registrierte Nutzer. Kurzum: Carsharing boomt, nicht nur aus ökologischen Beweggründen.

Durch steigende Spritpreise, Steuern, Anschaffungs- und Reparaturkosten und Versicherung stellt ein eigener Pkw einen spürbaren Kostenblock in der Haushaltskasse dar.

Carsharing boomt
Der Trend zum Teilen schwappt vom kommerziellen auch mehr und mehr in den privaten Bereich über. Das heißt, keine Firma, sondern eine Privatperson stellt als sogenannter „Host“ ihren privaten Pkw zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung. Egal, ob als Nutzer oder Host – beim Versicherungsschutz gilt es einiges zu beachten, denn auch ein Unfall hat unterschiedliche Auswirkungen auf die eigene Schadenfreiheitsklasse.
Kommerzielles Carsharing
Als Nutzer brauchen Sie keine eigene Kfz-Versicherung. Verursachen Sie einen Unfall mit einem Carsharing-Auto, greift die Versicherung (Haft­pflicht + Vollkasko) des Anbieters. Meist bleibt jedoch eine Selbstbeteiligung, die Sie dann zahlen müssen. Die Selbstbeteiligung variiert zwischen den Anbietern und liegt in den meisten Fällen zwischen 500 und 1.500 Euro. Hier hilft ein Blick in die AGBs. Durch spezielle Sicherheitspakete oder Jahrespauschalen lässt sich die Selbstbeteiligung bei einigen Anbietern auch reduzieren.

Privates Carsharing
Wer sein eigenes Kfz teilen möchte, kann das in der Regel über eine Plattform anbieten. Für die Versicherung gibt es dann zwei Möglichkeiten. Entweder ver­sichern Sie Ihr Kfz direkt über die Plattform – dann springt deren Haft­pflicht und Vollkaskoschutz ein und ihre eigene Auto­ver­si­che­rung bleibt schadenfrei. Die Selbstbeteiligung trägt der Mieter, den Beitrag für die Absicherung über die Plattform der Vermieter.

Die zweite Möglichkeit ist, die eigene Kfz-Versicherung dafür einzusetzen. Dann empfiehlt sich in jedem Fall eine Vollkaskoversicherung und auch der Kreis möglicher Fahrer sollte offengehalten werden. Dann kann auch jeder das Auto nutzen. Der Versicherungsbeitrag liegt bei dieser Variante dann deutlich höher. Im Falle eines Unfalls wird Ihre Schadenfreiheitklasse belastet.

Was passiert mit dem Schadenfreiheits-Rabatt?
Wer sein eigenes Kfz aufgibt und stattdessen auf andere Verkehrsmittel setzt, kann seine Schadenfreiheitsklasse meist noch sieben Jahre behalten. Sollten Sie innerhalb dieser Zeit doch wieder ein eigenes Auto ver­sichern wollen, können Sie in der Regel die alte Schadenfreiheitsklasse dafür fortführen. Nach Ablauf der sieben Jahre (bei einigen Versicherern sogar zehn Jahre) verfällt der Rabatt allerdings und man gilt als „Neueinsteiger“.




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